Beratungsgrundsätze

Wie beraten wir?

Unsere Grundsätze für eine gute Beratung

Der Bundesverband freier Berater e.V. hat hervorragende Arbeit geleistet und in 2012 die folgenden Beratungsgrundsätze verabschiedet. Diesen schließe ich mich in vollem Umfang an:

 

1. Die Berater nehmen nur Beratungsaufträge an, für die sie qualifiziert sind.

Anmerkung: Meine Schwerpunkte sind im Bereich Dienstleistungen, Produktionsunternehmen und freie Berufe (insbesondere im Gesundheitswesen.) Aufträge im Bereich Hotellerie, Gastronomie und Handwerk leite ich an geeignete Berufskollegen weiter.

 

2. Die Berater bilden sich regelmäßig weiter und nehmen mindestens einmal jährlich an einer Beraterschulung des Verbandes oder einer vergleichbaren Maßnahme eines anderen Bildungsträgers teil. Der Nachweis darüber wird dem Verband gegenüber erbracht.

Anmerkung: Neben permanenter Fortbildung über Web-Seminare habe ich freien Zugriff auf ein breites Spektrum an Seminaren als Dozent der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

 

3. Die Berater schließen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ab. Der Nachweis wird jährlich dem Verband gegenüber erbracht.

Anmerkung: Mein Versicherungspartner ist die Allianz. Die abgeschlossene und gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme beträgt 100.000 EUR pro Versicherungsfall.

 

4. Die Berater arbeiten auf der Basis eines angemessenen Qualitätsstandards. Der Nachweis darüber wird jährlich dem Verband gegenüber erbracht. Der Nachweis kann erbracht werden entweder durch eine externe Zertifizierung (zum Beispiel nach ISO DIN EN 9001) oder durch einen Eigennachweis mit Beschreibung der angewendeten Qualitätsstandards (zum Beispiel gemäß dem"Leitfaden zur Erstellung eines eigenen Qualitätsnachweises" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Anmerkung: Ich bin akkreditierter Berater der KfW Förderbank und der BAFA. Hierfür ist o.a. Qualitätsnachweis Voraussetzung und wurde bei den ensprechenden Behörden eingereicht und geprüft.

 

5. Die Beratung unabhängig und objektiv.

Anmerkung: Aufträge bei Interessenkollission werden nicht angenommen.

 

6. Die Berater beachten die Vertraulichkeit der Geschäftsinformationen ihrer Kunden.

Anmerkung: Ich bin es seit Jahrzehnten gewohnt, im Rahmen des Bankgeheimnisses zu arbeiten. Kundendaten werden verschlossen im unzugänglichen Büro aufbewahrt bzw. passwortgeschützt in der EDV.

 

7. Die Beratung entspricht den gesicherten Erkenntnissen der Branche und den Bedürfnissen des Kunden.

 

8. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage transparenter Auftragsinhalte und angemessener Kosten.

Anmerkung: Nach kostenfreiem Erstgespräch erfolgt die Auftragsklärung, die in einem Angebot schriftlich fixiert wird. Nach Einverständnis erfolgt die Vereinbarung in einem Beratungsvertrag.

 

9. Der Kunde erhält auf Wunsch mit der Endabrechnung einen Beratungsbericht, der in einer für den Kunden nachvollziehbaren und schlüssigen Form die Beratungsergebnisse enthält.

Anmerkung: Wird immer in einem hochwertigen Layout erstellt und ist meist Voraussetzung für die Erlangung öffentlicher Beratungszuschüsse.